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Comply or Explain


Die C-Regeln (Comply or Explain) im österreichischen Corporate Governance Kodex sollen eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen. Die BÖHLER-UDDEHOLM AG weicht derzeit in folgenden Punkten vom Kodex ab und begründet dies wie folgt:

Regel 38

In der Satzung der BÖHLER-UDDEHOLM AG ist keine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands festgeschrieben. Der Aufsichtsrat der BÖHLER-UDDEHOLM AG hält die Einführung von Altersgrenzen generell nicht für sinnvoll und hat sich daher gegen die Festschreibung einer bestimmten Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ausgesprochen.
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Regel 41

Der Aufsichtsrat der BÖHLER-UDDEHOLM AG hat keinen eigenen Nominierungsausschuss eingerichtet. Die Aufgaben des Nominierungsausschusses werden vom Präsidium des Aufsichtsrates der BÖHLER-UDDEHOLM AG wahrgenommen.
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Regel 43

Der Aufsichtsrat der BÖHLER-UDDEHOLM AG hat keinen eigenen Vergütungsausschuss eingerichtet. Die Aufgaben des Vergütungsausschusses werden vom Präsidium des Aufsichtsrates der BÖHLER-UDDEHOLM AG wahrgenommen.
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Regel 57

Der Vorstandsvorsitzende der BÖHLER-UDDEHOLM AG nimmt derzeit 4 Aufsichtsratmandate in konzernexternen Aktiengesellschaften wahr. Eines dieser Mandate ist ein Aufsichtsratsvorsitz, der laut Kodex doppelt zählt und somit wird die Höchstzahl von 4 Aufsichtratmandaten überschritten. Dieser Aufsichtsratvorsitz wurde vom Vorstandsvorsitzenden der BÖHLER-UDDEHOLM AG vor Inkrafttreten des Österreichischen Corporate Governance Kodex angenommen.

Der Aufsichtsrat der BÖHLER-UDDEHOLM AG hat die Einführung von Altersgrenzen generell nicht für sinnvoll gehalten und sich daher gegen die Festschreibung einer bestimmten Altersgrenze für Aufsichtsratmitglieder ausgesprochen.

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