Außerordentliche Hauptversammlung 20. September 2007
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EINLADUNG
zu der am Donnerstag, dem 20. September 2007, um 11.00 Uhr in den Wiener Börsensälen (Festsaal) in 1010 Wien, Wipplingerstraße 34, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft mit folgender
T a g e s o r d n u n g :
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über die Verlegung des Bilanzstichtages vom 31. Dezember auf den 31. März eines jeden Jahres und über die entsprechende Änderung der Satzung in § 25 Abs (1)
- Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Jänner 2008 bis 31. März 2008
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in
- § 3 Veröffentlichungen
- § 10 Aufsichtsrat, Allgemeines Abs (1): Herabsetzung der Zahl der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder von 10 auf 6
- § 13 Aufsichtsrat – Einberufung, Sitzungen Abs (2): anstelle einer telegraphischen Einladung soll eine Einberufung per E-mail zulässig sein
- § 14 Aufsichtsrat – Beschlussfähigkeit, Abstimmungen
aa) Abs (1): Einführung der Zulässigkeit der schriftlichen, fernmündlichen oder einer anderen vergleichbaren Form der Stimmabgabe (Distanz-Stimmabgabe) durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder bei Aufsichtsratssitzungen bb) Abs (3): dahingehend, dass bei Beschlussfassungen des Aufsichtsrates im Umlaufverfahren die Stimmabgabe nicht nur auf schriftlichem Wege und per Telefax, sondern auch in fernmündlicher oder in einer anderen vergleichbaren Form der Beschlussfassung erfolgen kann; Streichung der Möglichkeit der telegraphischen Stimmabgabe
- § 17 Aufsichtsrat – Ausschüsse Abs (1): Ersetzung des Begriffes „Bilanzausschuss“ durch „Prüfungsausschuss“ und Erstreckung der Prüfungstätigkeit auch auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
- § 20 Hauptversammlung – Wirkungskreis Abs (1): Ersetzung des Begriffes „Reingewinn“ durch „Bilanzgewinn“
- § 25 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Berichterstattung
aa) Abs (3): Erstreckung der Prüfungspflicht des Aufsichtsrates auch auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht bb) Abs (6): Ersetzung des Begriffes „Reingewinn“ durch „Bilanzgewinn“
- § 27 Übernahmeangebot: Streichung dieser durch die Änderung des Übernahmegesetzes obsolet gewordenen Satzungsbestimmung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 21 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Donnerstag, dem 13. September 2007, bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung einer inländischen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG wird weiters bekannt gegeben, dass die Gesellschaft 51.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und Stimmrecht) auszuüben.
Wien, am 25. August 2007 Der Vorstand
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